Der FZC blau-weiß Philippsburg e.V. übernimmt Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Gefährdung, Belästigung und Missbrauch.
Der Verein stellt sich bereits seit Jahren der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, präventiv sexualisierte Gewalt und Missbrauch gerade auch an Kindern und Jugendlichen, zu erkennen und gegen diese vorzugehen. Dies erfordert vernetztes Arbeiten und Zusammenwirken aller Ebenen innerhalb des Vereins/Verbandes und aller relevanten Behörden, Institutionen und Organisationen.
Den besonderen Stellenwert, das dieses Thema innerhalb der Arbeit im Verein hat, drückt sich im Besonderen durch die Nutzung und Umsetzung des bundesweit einheitlichen Konzepts „Nicht-mit-mir!“ aus, welches sich mit den Themenkomplexen Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung beschäftigt. Aus dem Selbstverständnis der Sportart Ju-Jutsu ergibt sich von selbst, dass wir sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aufs schärfste verurteilen. Wir wollen durch unser Präventionskonzept dazu beitragen, dass sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im und durch Sport verhindert werden kann. Jeder Fall von Missbrauch ist einer zu viel! Daher: sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch – Nicht mit uns!
Unser Präventionskonzept wurde nach der Handlungsempfehlung "Nicht-mit-uns!" des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes entwickelt - dies sieht folgende Maßnahmen zur Umsetzung vor:
1. Die Vorstände und Jugendleitungen sowie alle Vereinstrainer:innen kennen die Informationstexte:
• Hintergrundinformation zum Thema „Kindeswohlgefährdung“
• Sexuellen Missbrauch im Sport und durch Sport verhindern
• „Sexuellen Missbrauch erkennen“, „Was tun im Verdachtsfall?“ und „Prävention kann vor Missbrauch schützen“
• Kindeswohl bei Freizeiten, sportlichen Bildungsmaßnahmen und Trainingslagern / Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
2. Alle Trainer:innen haben den DOSB Verhaltenskodex, eine Verpflichtungserklärung abgegeben sowie ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt – als Anlage zu allen Trainer-/ÜL-Verträgen, gelesen und unterschrieben. Der DOSB Verhaltenskodex ist auch als verbindliche Information für alle neuen Mitarbeiter:innen und Vorstandsmitglieder:innen sowie für bereits tätige Übungsleiter:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen wichtiger Bestandteil unserer präventiven Arbeit.
3. Alle Übungsleiter:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen und Mitarbeiter:innen erhalten alle erforderlichen Informationen, die für ihre Arbeit im Verein notwendig sind. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen oder bei Fortbildungen, Schulungen im Verein, auf Landes- oder Bundesebene, bei Sportorganisationen oder im Rahmen einer Ausbildung. Wir bilden aktiv Kursleiter:innen "Nicht-mit-mir!" sowie Gewaltschutzbeuaftragte aus.
4. Mehrtägige Turniere, Wettkämpfe, Trainingslager oder Freizeiten werden gewissenhaft vorbereitet. Alle Betreuer:innen unterzeichnen den Verhaltenskodex. Die Betreuer:innen werden entsprechend in der Aufsichtspflicht geschult. Gemeinsam legen sie die erforderlichen Standards der jeweiligen Maßnahme fest. Die Erziehungsberechtigten werden über die jeweiligen Standards informiert.
5. Der Verein benennt mindestens eine Vertrauensperson (Kinder- bzw. Gewaltschutzbeauftragte/r), die vereinsintern als Gesprächspartner:in zur Verfügung steht. Sie sollte ausreichend qualifiziert sein und mindestens in der Lage sein Kontakt zu einer externen Beratungsstelle herzustellen. Im FZC ist Lara Korn die Ansprechpartnerin.
6. Einmal jährlich sollte innerhalb des Vereins ein Elterninformationsabend stattfinden, der über die Grundsätze der pädagogischen Arbeit im Verein (Vorstellung des DOSB Verhaltenskodexes und anderer Standards) unterrichtet. Hier wird auf die Arbeitsmaterialien des Konzeptes „Nicht-mit-mir!“ verwiesen.
Das Kurssystem ist das Kurskonzept des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes zur Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Kinder und Jugendliche. Seit 2000 werden im Landesverband Baden Kursleiter:innen ausgebildet, die in Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und anderen Institutionen Kinder und Jugendliche ihrem Alter gemäß im Umgang mit Gefährdungssituationen schulen. Folgende Bereiche werden mit den Kindern und Jugendlichen mit altersgerechten Materialien und Methoden erarbeitet und eingeübt:
Prävention durch Information
Begriff der Notwehr, Gefühle als Warnsignale, Mein Körper gehört mir, Nein sagen, gute und schlechte Geheimnisse, Sexueller Missbrauch.
Prävention durch Wahrnehmungs- und Verhaltenstraining
Einsatz von Körpersprache und Stimme, Erkennen möglicherweise gefährlicher Situationen, Strategien und Verhalten im Konfliktfall, Hilfe organisieren, “Notinseln“ auf dem täglichen Weg der Kinder.
Selbstsicherheit durch Erfahren der eigenen Stärke
Rangeln, Ringen und Raufen nach Regeln, Entspannungsübungen zum cool down, Verletzungsfreies Fallen, „Nein“ sagen und vieles mehr.
Selbstbehauptung durch Selbstverteidigung
Einfache und effektive Techniken für den Schulhof und den Ernstfall, wie beispielsweise: Lösetechniken, Nervendrucktechniken, Atemitechniken, Handfegen, Handballenstoß, Abwehr von Distanzangriffen, Abwehr von Klammergriffen oder die Abwehr von Griff in die Haare.
Selbstverteidigung wird in Verhältnismäßigkeit zum Angriff gelehrt. Auf dem Schulhof braucht man eine andere Vorgehensweise im Verteidigungsfall, als in Notwehrsituationen im Alltag!
Unsere Kursleiter:innen haben eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Kursleiter:innen aus dem Kampfsportbereich erreichen nach 44 Unterrichtsstunden sowie einer praktischen und theoretischen Prüfung die Lizenz „Kursleiter:in Selbstverteidigung für Kids“ des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes. Minimalvoraussetzung sind fortgeschrittene Kenntnisse (der 5. Kyu, in der entsprechenden Kampsportart) das bedeutet mehr als ein Jahr intensives Training.
Weitere Informationen unter:
https://www.djjv.de/jugend/nicht-mit-mir-gewaltpraevention/kurskonzept
Verhaltensregeln für unsere Trainer:innen zum Kindeswohl
Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Übungsleiter:innen, Jugendleitern:innen und Helfern vor einem falschen Verdacht.
1. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte: Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D. h. wenn ein(e) Trainer:in Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weitere(r) Mitarbeiter:in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. In unserem Training gilt grundsätzlich das Prinzip der offenen Tür – bei uns sind Eltern im Training willkommen.
2. Keine Privatgeschenke an Kinder: Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Mitarbeiter:innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.
3. Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen: Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein/e weitere/r Mitarbeiter:in anwesend ist.
4. Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern: Mitarbeiter:innen duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen/Rückmeldung betreten werden.
5. Keine Geheimnisse mit Kindern: Mitarbeiter:innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein(e) Mitarbeiter:in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern: Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu sind Kontaktsportarten, trotzdem respektieren wir den Willen der Trainierenden. Wir informieren die Eltern, was zum üblichen und normalen Kontakt in unserer Sportart zählt.
7. Transparenz im Handeln: Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.